Der VR-Talentiade-CUP Fußball ist ein gemeinsamer Wettbewerb der Volks- und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg sowie des Württembergischen Fußballverbandes (wfv).
Für diesen Wettbewerb, gelten die Ordnungen des wfv, soweit die nachstehenden, vom Verbandsspielausschuss aufgrund der Ermächtigung des § 39a der Spielordnung erlassenen Bestimmungen keine Abweichungen enthalten. Gespielt wird nach den jeweils aktuellen FIFAFußballregeln.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Vereins- und Schulmannschaften.
Vereinsspieler haben einen Spielerpass, versehen mit der Spielerlaubnis mindestens für Freundschaftsspiele vorzulegen. Bei Schulmannschaften ist ein Ausweis notwendig, aus dem das Geburtsdatum hervorgeht. Eine Teilnahme ohne Spielerpass oder bei Schulmannschaften Schülerausweis/amtlicher Lichtbildausweis ist nicht möglich.
Genehmigte Spielgemeinschaften können sich für die Spiele auf Verbandsebene qualifizieren. An den Spielen auf Verbandsebene kann ein Verein nur mit einer Mannschaft teilnehmen.
Stichtag
01.01.2003 und jünger
Spielberechtigt sind auch Juniorinnen und Gemischtmannschaften.
Austragungsmodus auf Bezirks- und Verbandsebene
Der Bezirk legt fest, ob er seine Vor- und Endrunde in der Halle oder auf dem Feld austrägt. Wird auf dem Feld gespielt, gelten die Durchführungsbestimmungen Turniere, Teil C.
Auf Verbandsebene wird ausschließlich in der Halle gespielt.
Vorrunde Bezirksebene: 12. September bis 03. Oktober 2015
Die Vorrunde wird in den 16 Bezirken ausgetragen. Die Zahl der Turniere bzw. Spiele richtet sich nach der Größe des jeweiligen Bezirks und nach der Zahl der Anmeldungen. Die Anmeldemodalitäten regeln die Bezirke. Die Spielpläne erhalten die Vereine/Schulen vom zuständigen Bezirksmitarbeiter. Bei jedem Turnier wird ein VR-Talentiade-CUP-Sieger ermittelt, der einen Pokal erhält. Alle Spieler der Vorrunde erhalten eine Urkunde.
Endrunde Bezirksebene: 03. bis 31. Oktober 2015
Die Endrunde der Jungen auf Bezirksebene wird mit bis zu 20 Mannschaften gespielt (1 Spielort pro Bezirk). Es werden der VR-Talentiade-CUP-Bezirkssieger und die weiteren Qualifikanten ausgespielt. Alle Spieler erhalten ein Geschenk, das Siegerteam den Bezirkspokal.
Mädchen spielen je Bezirk oder bezirksübergreifend eine kombinierte Vor-/Endrunde im vorgenannten Zeitraum aus. Alle Spielerinnen erhalten eine Urkunde, das Siegerteam den Bezirkspokal.
Vorrunde Verbandsebene: 15.11.2015
4 Spielorte mit 48 D-Junioren-Mannschaften
2 Spielorte mit 24 D-Juniorinnen-Mannschaften
Landesverbandsfinale: 21.11.2015
1 Spielort mit 8 D-Junioren- und 4 D-Juniorinnen-Mannschaften
Im Rahmen des Landesfinales erfolgt die Nominierung des Spielers bzw. der Spielerin für das VRTalent-Team „Fußball“ 2015.
Teilnehmerzahl
Jede Mannschaft besteht aus höchstens 12 Spielern bzw. Spielerinnen, von denen jeweils in der Halle 5 (1 Torspieler und 4 Feldspieler), auf dem Kleinspielfeld ebenfalls 5 (1 Torspieler und 4 Feldspieler) gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen. Die Spieler bzw. Spielerinnen müssen eine halbe Stunde vor Spielbeginn der Turnierleitung auf einem Mannschaftsbogen gemeldet werden.
Spielzeit
1 x 10 Minuten
Spielball
Klein-/Kompaktspielfeld: Ball-Größe 5, Gewicht: 350 Gramm.
In der Halle wird mit dem Futsal-Ball gespielt.
Spielwertung
Ein gewonnenes Spiel wird für den Sieger mit 3 Punkten, ein unentschiedenes für beide Mannschaften mit je einem Punkt gewertet. Bei Punktgleichheit entscheidet die Tordifferenz; vgl. außerdem Durchführungsbestimmungen für Turniere.
Spielkleidung
Die Spielerinnen bzw. Spieler dürfen in der Halle nur mit zulässigen Sportschuhen (z.B. mit hellen, abriebfesten Sohlen) am Wettbewerb teilnehmen.
Turnieraufsicht/Turnierleitung
Aus den erstellten Spielplänen wird ersichtlich, wer für die Turnieraufsicht und die Turnierleitung an den einzelnen Spielorten zuständig ist.
Schiedsgericht
Für die Entscheidung von Streitfragen ist ein Schiedsgericht von drei Personen zu bilden, das aus der Turnieraufsicht als Vorsitzendem, der Turnierleitung und einer Person der teilnehmenden Vereine besteht. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist unanfechtbar. Dies gilt insbesondere für die Wertung von Spielen. Den Mitgliedern des Schiedsgerichts ist es nicht gestattet, bei Entscheidungen von Streitfragen mitzuwirken, wenn ihr eigener Verein betroffen ist. In solchen
Fällen ist ein Vertreter zu berufen.
Anreisekosten
Bei den Turnieren auf Verbandsebene erhalten die Mannschaften einen Fahrtkostenzuschuss – pro Verein können zwei Pkw abgerechnet werden (€ 0,13/km für die Hin- und Rückfahrt). Hierzu sind die vom wfv zur Verfügung gestellten Abrechnungsunterlagen zu verwenden.
Verpflegung
Die ausrichtenden Vereine werden gebeten, während der laufenden Veranstaltung nur alkoholfreie Getränke auszuschenken sowie Speisen zum Kauf anzubieten.
Schiedsrichter
Die Spiele werden von Schiedsrichtern des wfv geleitet. Den Spielauftrag erteilt die wfv-Geschäftsstelle; bei den Spielen auf Bezirksebene der Bezirksjugendleiter oder zuständige Mitarbeiter des Bezirks.
Rechts- und Verfahrensordnung
a) Ein Einspruch wegen eines Regelverstoßes des Schiedsrichters oder wegen Verletzung der Satzung und Ordnungen des wfv (§ 15 Rechtsordnung) ist nicht zulässig. Die Einleitung eines Sportgerichtsverfahrens wegen Vorkommnissen, die mit einem Spiel in Verbindung stehen, bleibt hiervon unberührt. Zuständig ist insoweit grundsätzlich das Sportgericht des Bezirks, der die spielleitende Stelle stellt, auf Verbandsebene das Sportgericht der Verbands- und Landesligen.
b) Mannschaften, die einen Spielabbruch verschulden, sind von der Teilnahme an weiteren Spielen automatisch ausgeschlossen.
c) Tritt ein Verein/Schule schuldhaft zu einem Spiel nicht an, oder tritt ein Verein/Schule, der bereits ein Spiel bestritten hat, ohne Genehmigung zu einem oder mehreren weiteren Spielen nicht an, so macht er sich gemäß § 73 der Strafbestimmungen strafbar.
d) Bei einem Feldverweis auf Dauer – gleichgültig aus welchem Grund – ist der hinausgestellte Spieler automatisch für alle weiteren Spiele des Wettbewerbs und gleichzeitig gemäß § 26 der Rechtsordnung für alle Verbands- und Freundschaftsspiele gesperrt. Die Sperre tritt erst mit Erlass eines Urteils durch das zuständige Sportgericht nach Durchführung eines ordentlichen
Sportgerichtsverfahrens außer Kraft. Im selben Spiel darf ein des Feldes verwiesener Spieler nicht durch einen anderen Spieler ersetzt werden.
e) Bei einem Feldverweis auf Dauer und besonderen Vorkommnissen muss der Schiedsrichter einen gesonderten Bericht auf dem Mannschaftsbogen fertigen.
f) Bei einem geringfügigen unsportlichen Verhalten kann der Schiedsrichter im Verlauf eines Spiels einen Spieler einmal für die Dauer von 2 Minuten des Feldes verweisen.
Haftung für abhanden gekommene Gegenstände und Wertsachen
Der wfv übernimmt keinerlei Haftung für die in den Hallen bzw. Umkleideräumen abhanden gekommenen Wertsachen und Gegenstände. Die Betreuer der teilnehmenden Mannschaften werden aufgefordert, dies ihren Jugendlichen mitzuteilen.
Erste Hilfe
Der ausrichtende Verein ist verpflichtet, während des Turniers eine in erste Hilfe ausgebildete Person, ausgerüstet mit den erforderlichen Gerätschaften (Trage, Sanitätskasten, usw.) zu stellen.
Hallenordnung
Die jeweils für eine Halle gültige Hallenordnung ist von allen Beteiligten einzuhalten.
Preise und Geschenke
An den einzelnen Spielorten sind Vertreter der Volksbanken und Raiffeisenbanken anwesend und händigen den Teilnehmern Preise aus. Beim Landesfinale erhalten die Mannschaften Urkunden und weitere Sachpreise.
Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb werden die vorstehenden Bestimmungen voll inhaltlich anerkannt.
Stuttgart im Juli 2015 WÜRTTEMBERGISCHER FUSSBALLVERBAND e.V.
- Verbandsspielausschuss -
Rolf Niggel